Feuerstättenschau: Was müssen Sie dazu wissen?
 

Die Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätten) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen.

Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen.

Bis 2012 wurde die Feuerstättenschau in Bayern alle fünf Jahre in Ihrem Gebäude durchgeführt.
Seit dem Jahre 2013 führt Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal in Ihrem Gebäude eine Feuerstättenschau durch (alle 3 ½ Jahre).
Zwischen beiden Feuerstättenschauen müssen mind. drei Jahre liegen.
                      
Nach der Feuerstättenschau erhalten Sie von Ihrem zuständigen Schornsteinfeger einen neuen Feuerstättenbescheid.
Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche und wann Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten durchzuführen sind. Die Feuerstättenschau muss nach der derzeit gültigen
Bundesgebührenordnung vom 08/2020 sowie 01.01.2021 abgerechnet werden.   

Hier finden Sie eine beispielhafte Auflistung der Kosten. Diese Beispielrechnung wurde für ein Einfamilienhaus mit einem 10 Meter langem Kamin, einer Heizung und einem Kachelofen erstellt.

(AW steht für "Arbeitswert")


1. Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit:         11,70AW
2. Feuerstättenschau für jeden vollen und angef. Meter von Abgasanlagen:     1AW
                                                                                          -->  ( 10m Kamin = 10AW)
3. Zuschlag je Feuerstätte  6 AW
                                                                            --> ( 1x Heizung + 1x Ofen =12AW)
4. Messung der Brennstofffeuchte im Rahmen der
Feuerstättenschau:             6AW
5. Ausstellung eines Bescheides für bis zu 3 Feuerungsanlagen:                    10AW  
                                                                                                                      ----------------
                                                                                                                        49,7AW x 1,20 = 59,64€

Der Arbeitswert nach Bundesgebührenordnung für die Feuerstättenschau beträgt derzeit 1,20€/ AW zuzgl. . MwSt.
 
Gebührenpflichtige Arbeiten im Rahmen der Feuerstättenschau sind:
-  Datenkontrolle sowie Sichtprüfung der Feuerstätte/n und Abgasanlage
-  neuer Feuerstättenbescheid
-  Feuchtemessungen am Festbrennstoff (Scheitholz )
-  Kontrolle der Brennstoffeignung
-  Kontrolle der Heizung im Rahmen der ENEV, sowie die Einhaltung der Nachrüstbestimmungen von Holzöfen nach 1.BimSchV .

Da dem Bürger weiterhin die Nachweispflicht der Kaminkehrerarbeiten obliegt, bleiben privatrechtliche Kehrarbeiten von der Feuerstättenschau getrennt und sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Feuerstättenschau.