Neues und Wissenswertes
- Dunstabzug in der Küche mit Kachelofen
- Merkblatt und Erklärung zur Außerbetriebnahme einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe
- Richtiger Betrieb von Holzfeuerstaetten
- So lesen Sie Ihre Rechnung vom Kaminkehrer
- UVV Anlegeleiter 5m
- Fragebogen zum Verbrauchsausweis
- 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV)
- Energieberatung und Blower Door Messung
- Energieeinsparung und Energieausweis
- Feuerbeschau Brandschau
- Feuerstättenbescheid
- Feuerstättenschau
- Heizungsoptimierung
- Rund ums Holzheizen
Eine Information Ihres Kaminkehrermeisters
Sehr geehrte Damen u. Herren,
durch die regelmäßigen Besuche des Kaminkehrers in Ihrem Anwesen stellen Feuerungsanlagen
(Feuerstätten, Verbindungsstücke und Kamine) heute im Bewusstsein der meisten Menschen in unserem Lande keine Gefahr mehr dar.
Dieses mangelnde Gefahrenbewusstsein führt leider immer wieder zu Fehleinschätzungen, die dann doch Gefahrdrohende Zustände an Feuerugsanlagen hervorrufen.
Besonders unterschätzt wird der Luftbedarf von Feuerstätten. Die modernen, heute üblichen Gebäudehüllen mit Dichtschließenden Fenstern erschweren es oftmals, den Aufstellräumen von Feuerstätten die nötige Verbrennungsluft ohne zu großen Widerstand zuzuführen.
Da aber alle Feuerstätten für einen sicheren Betrieb und die vollständige Abführung der bei
jeder Verbrennung entstehenden Verbrennungsgase ausreichende Zuluft benötigen, ist der
Verbrennungsluftzuführung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Ein Problem stellen immer häufiger Raumluftabsaugende Ventilatoren wie z. B. Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner und Sanitärlüftungen dar, die in Nutzungseinheiten (Wohnungen o. ä.) aufgestellt und betrieben werden, obwohl in diesen Wohnungen Feuerstätten aufgestellt sind, welche die Verbrennungsluft ebenfalls aus den Räumen beziehen.
Da über den Kamin meist die einzige offene Verbindung zum Freien besteht und Ventilatoren regelmäßig stärker absaugen als der Kaminzug, werden die Rauch- und Abgase aus den Feuerstätten in die Wohnung befördert. Meist ist damit auch auf Grund der dann mangelnden Verbrennung eine Starke Kohlenmonoxidbildung (CO-Bildung) verbunden. Dies führt leider immer wieder zu schweren CO-Unfällen, manchmal mit tödlichem Ausgang.
Sollten Sie solche Anlagen und Kombinationen in Ihrem Anwesen besitzen oder aufstellen wollen, so bitte ich Sie dringend, sich mit mir in Verbindung zu setzten, um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten. Selbst mehrere Türen zwischen Feuerstätten und absaugenden Ventilatoren können die vorher geschilderten Möglichkeiten nicht ausschließen.
Sollten Sie Änderungen / Neuaufstellung o.ä. planen oder die geschilderten
Anlagen einbauen wollen, so bitte ich Sie, sich möglichst bereits im
Planungsstadium an mich zu wenden. Es lassen sich fast immer einfache aber wirksame Lösungen finden, die sonst vorprogrammierte Unfälle vermeiden können.
Unter meiner Telefon- und Faxnummer können Sie mich immer erreichen. Sollte ich nicht
persönlich anwesend sein, so bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, ich werden Sie dann zurückrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Baur
Tel. 08241-962595
0170 - 2443871
Fax 08241-962597
Ihr Kaminkehrermeister

Merkblatt und Erklärung zur Außerbetriebnahme einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe
Gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung – 1. BImSchV sind Einzelraumfeuerungsanla-gen, die die Einhaltung der in § 26 Abs. 1 genannten Grenzwerte nicht nachweisen können, außer Betrieb zu nehmen. Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme ist an Ihrer Einzel-raumfeuerungsanlage bereits verstrichen.
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gehen von einer nicht mehr betrieben Einzelraumfeuerungs-anlage keine nennenswerten Gefahren oder Belastungen für die Umwelt hervor.
Mit der Unterzeichnung der Erklärung zur Außerbetriebnahme einer Einzelraumfeuerungsanlage erklären Sie bindend, dass Sie die Sorge tragen, dass Ihre Einzelraumfeuerungsanlage nicht mehr betrieben wird.
Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes der Feuerungsanlage für feste Brennstoffe für sogenannte Notfälle sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Ihre Feuerstätte für feste Brennstoffe wird nur für Notfälle (z.B. Katastrophenfall) vorgehalten. Dies bedeutet, dass die Feuerungsanlage nur im vorgenannten Ausnahmefall betrieben wird
2. Beim Notbetrieb muss der Betreiber der betriebsbereiten Feuerungsanlage, die/den bevollmäch-tigte/n Bezirksschornsteinfeger/in umgehend informieren.
3. Der Notbetrieb der Feuerstätte darf nur mit zugelassenen und geeigneten Brennstoffen nach Herstellerangaben der Feuerstätte und gemäß der 1. BImSchV erfolgen.
4. Die jährliche Überprüfung der Abgasanlage durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb nach Nr. 1.9 der Kehr- und Überprüfungsordnung ihrer Abgasanlage bleibt erhalten, weil ihre be-triebsbereite, jedoch dauernd unbenutzte Feuerstätte weiterhin angeschlossen ist. Bei Anschluss von mehreren Feuerstätten an eine Abgasanlage (Mehrfachbelegung) richtet sich die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen nach der Feuerstätte, für die die höchste Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen festgesetzt ist. Die Kosten für die jährliche Überprüfung müssen von Ihnen getragen werden. Die Angaben zur fristgerechten Ausführung hierzu sind dem Feuerstättenbe-scheid des Grundstücks zu entnehmen.
5. Unabhängig dieser oben genannten Regelungen (Nr.1-4) sind alle anderweitigen weitergehenden Verpflichtungen (z.B. SchfHwG, KÜO, 1.BImSchV), die den Betrieb von Feuerungsanlagen re-geln, in diesem Zusammenhang beispielsweise die Durchführung der Feuerstättenschau, einzu-halten und die anfallenden Gebühren zu übernehmen.
6. Wird festgestellt, dass eine Feuerungsanlage entgegen § 26 Abs. 2 weiterbetrieben wird, kann durch die zuständige Behörde gemäß § 24 der 1. BImSchV ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt werden.
Die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung nach Nr. 1.9 der KÜO können nur durch eine dauer-hafte stillgelegte Anlage aufgehoben werden, wenn die Anschlussöffnungen für Feuerstätten an der Abgasanlage dichte Verschlüsse aus nicht brennbaren Stoffen haben, und eine Mitteilung über die dauerhafte Stilllegung an den/die zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in schrift-lich erfolgt ist (KÜO § 1 Abs. 3 Nr. 1).
(Bitte zur Kenntnis nehmen und unterschrieben an die/den zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirks-schornsteinfeger/in zurücksenden)
Unterschrift Eigentümer / Betreiber _________________________________________________
Aufstellung von Feuerstätten
- Feuerstätte muss mit einem CE-Zeichen bzw. Ü-Zeichen gekennzeichnet sein
- Einbauanleitung des Herstellers beachten
- Beachtung von regionalen und kommunalen Brennstoffverordnungen
- ausreichende Verbrennungsluftversorgung ( nach Absprache mit dem zuständigen Kaminkehrer)
- auf lufttechnische Anlagen in der Nutzungseinheit von Feuerstätten achten
Einsatz von geeigneten Brennstoffen
- Nur in der Installations- und Bedienungsanleitung aufgeführte Brennstoffe einsetzen
- nur trockenes Holz verwenden - Restfeuchte unter 30% ( entspricht 23% Wassergehalt)
- richtige Größe und Stückigkeit
- Rundlinge aufspalten - Holzscheite trocknen und verbrennen besser
- Brennstoff nicht überlagern
- keine müllartigen Stoffe und Abfälle verbrennen
Anheizen von Holzfeuerstätten
- Feuerstätte entaschen und reinigen
- Anheizklappe ( falls vorhanden ) öffnen
- Luftklappe nach Herstellerangaben öffnen
- Anheizen mit kleinstückigem Brennholz
- schnell kräftiges Feuer erzeugen
- nach der Anheizphase ausreichend Brennstoff nachlegen
- Feuerstätte nich mit Brennstoff überfüllen
Bedienung der Feuerstätte
Die Leistung von Feuerstätten ohne Wärmespeicher sollte über die Brennstoffmenge geregelt werden. Nur so viel Brennstoff auflegen, wie für den momentanen Wärmebedarf erforderlich ist. Sehr häufig werdenbei der Bedienung grobe Fehler gemacht. Die Leistung der Feuerstätte wird über die Luftzufuhr reguliert. Wer bei gefülltem Feuerraum die Verbrennungsluftzufuhr drosselt, riskiert einen emissionsträchtigen Schwelbrand. Rauchgase- und Geruchsbelästigungen sind die Folge.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit den nachfolgenden Erläuterungen möchte ich einige Begriffe erklären
und Ihnen damit das Verständnis für meine Rechnung erleichtern.
1, Anschrift des Grundstückseigentümers
Der hier genannte Grundstückseigentümer hat die Gebühr zu tragen.
2, Anschrift des Gebäudes, für welches die Rechnung ausgestellt wurde.
3, Rechnungsdatum und Rechnungsnummer, bitte bei der Zahlung immer mit angeben.
4, und 7, Grundwert mit Fahrtpauschale zusammen gefast
Der Grundwert ist Teil der Arbeitsleistung des Kaminkehrers, die unabhängig von der Anzahl der Schornsteine oder Feuerstätten anfällt. Es werden damit die notwendigen Vorbereitungszeiten für Kaminkehrertätigkeiten abgegolten, die vom Betreten des Grundstücks bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes (z.B. Speicher, Keller, Wohnung, Feuerstätte), sowie für die Bürotätigkeiten benötigt werden. Der Grundwert fällt bei jedem Kehr- oder Überprüfungstermin einmal an und wird in Abhängigkeit der auszuführenden Arbeiten unterschiedlich bemessen.
5, Kehrungen (feste Brennstoffe) bzw. Überprüfungen von Abgasanlagen (flüssig – gasförmige Brennstoffe)
Je nach angeschlossener Feuerstätte und deren Benutzung wird ein Schornstein / Abgasleitung einmal oder mehrmals im Jahr gereinigt bzw. überprüft. Gasschornsteine bzw. Abgasleitungen werden je nach Bauart jährlich oder alle zwei Jahre auf freien Querschnitt, einwandfreie Funktion, Sicherheit überprüft / gereinigt. Enthalten sind hier die gesamten Arbeiten und Kosten Zur Orientierung wir der Kamin /Abgasleitung in Meter dargestellt Berechnet jedoch Pauschal.
6, Die BImSchV- oder Emissions-Messung
wird auf der Grundlage der 1. BImSchV zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt und die not-wendige Abgaswegeüberprüfung an einer Öl- oder Gasfeuer-stätte nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Je nach Bauart wird die Feuerstätte jährlich oder alle zwei / drei Jahre überprüft. In dem Betrag sind die Arbeiten und Kosten für die Unterlagen, Anmeldungen, Messgeräteüberprüfungen, Statistiken, Datenverwaltung und die jeweilige Messzeit enthalten.
4, bzw. Nr. 7, Anteilige Fahrtpauschale je Nutzungseinheit
Diese Gebühr deckt alle im Kehrbezirk notwendigen
Fahr- und Wegezeiten pauschal ab, die zur Erledigung von
Kaminkehrerarbeiten geleistet werden müssen.
Hierin eingeschlossen sind auch zeitliche Aufwendungen aufgrund besonderer Terminwünsche unserer Kunden. Diese versuchen wir möglichst zu erfüllen. Gelingt aber nicht immer.
Jede selbständige Wohnung, in der Kaminkehrertätigkeiten zu erledigen sind, ist eine Nutzungseinheit. Die Wegepauschale fällt bei jedem notwendigen Arbeitsgang in der Nutzungseinheit an.
Bei der Fahrtpauschale handelt es sich um einen
Durchschnittssatz der auch berücksichtigt, dass
In Mehrfamilienhäusern mehrere Wohneinheiten an einem Tag bearbeitet werden können.
( Der Gesetzgeber hat sich in der Alten KÜO gültig bis 2010 bewusst bei der Fahrtpauschale zu einer Verteilung dieser
Last für alle Nutzer einer Feuerungsanlage entschieden, unabhängig von dem zu leistenden Arbeitsaufwand vor Ort ).
! Dies wurde kalkulatorisch weiter übernommen um eine einheitliche, für den Kunden konstante Preisfindung zu gewährleisten. Es ermöglicht eine gewisse flexible Terminfindung ohne Kostendruck für den Kunden.
8, und 9, Feuerstättenschau gebührenpflichtig ab 01.01.2010 sowie nach KÜO ( ergänzt 01.01.2022 // 2x in 7 Jahren )
Sie dient der Bauzustandsbesichtigung und in erster Linie der
Sicherstellung der Brand- und Betriebssicherheit von
Feuerungsanlagen durch eine ganzheitliche
Inaugenscheinnahme. Dabei werden auch die Anlagenteile
besichtigt, die bei den sonstigen wiederkehrenden Arbeiten nicht begutachtet werden. Es wird beispielsweise darauf geachtet, ob sich die Feuerstätten, die Abgasführung oder Einrichtungen der Brennstoffversorgung in einem einwandfreien Zustand befinden.
Die Kosten für die Feuerstättenschau werden in dem Jahr der
Durchführung berechnet.
Zum Überbrücken von Höhenunterschieden bis 5,0m dürfen Anlegeleitern nur verwendet werden, wenn sie gegen Abrutschen des Leiterfußes und des Leiterkopfes gesichert sind.
Die zum Dachaufstieg erforderliche Leiter muss von der Bauherrschaft bereitgestellt werden.
Kaminkehrer Baur - 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV)
Neue Vorgaben für Kaminöfen: Was bedeutet die 1. BImSchV für Sie?
Eine gemütlich warme Küche oder ein behagliches Wohnzimmer – Holzfeuerstätten sind aus vielen Häusern nicht wegzudenken. Doch die 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) sorgt für neue Anforderungen an bestehende Kamin- und Kachelöfen, um Umwelt und Gesundheit besser zu schützen.
Warum gibt es die neue Verordnung?
Holz gilt als CO₂-neutraler, nachwachsender Rohstoff und ist eine beliebte Alternative zu fossilen Brennstoffen. Allerdings erzeugen veraltete Holzöfen oft Feinstaub, der gesundheitsschädlich sein kann. Mit der überarbeiteten 1. BImSchV will die Bundesregierung den Feinstaubausstoß deutlich reduzieren, ohne die Vorteile erneuerbarer Energien einzuschränken.
Seit dem 01.01.2015 müssen alle neuen Feuerstätten die Anforderungen der Stufe 2 der Verordnung erfüllen.
Was gilt für bestehende Feuerstätten?
Ihr Schornsteinfeger überprüft, ob bestehende Anlagen die Grenzwerte (CO: 4000 mg/Nm³, Staub: 150 mg/Nm³) einhalten. Übergangsfristen für Nachrüstungen richten sich nach dem Baujahr:
- Bis 2014: Für Anlagen bis Baujahr 1974
- Bis 2017: Für Anlagen bis Baujahr 1984
- Bis 2020: Für Anlagen bis Baujahr 1994
- Bis 2024: Für jüngere Anlagen
Anlagen, die die Grenzwerte einhalten, dürfen unbegrenzt genutzt werden. Ansonsten sind Nachrüstungen mit Staubabscheidern oder ein Austausch notwendig.
Ausnahmen von der Nachweispflicht
Einige Feuerstätten sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen, darunter:
- Herde, Backöfen, Badeöfen
- Offene Kamine
- Historische Öfen (vor 1950)
- Einzelraumfeuerstätten, die die einzige Wärmequelle im Haus sind
Was müssen Betreiber tun?
Betreiber müssen bis Ende 2013 nachweisen, dass ihr Ofen die Grenzwerte erfüllt – entweder durch eine Prüfstandsmessung des Herstellers oder eine Schornsteinfegermessung. Fehlt der Nachweis, muss die Feuerstätte nachgerüstet oder ersetzt werden.
Beratung ist Pflicht
Ein Beratungsgespräch mit Ihrem Kaminkehrer ist gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum 31.12.2014 informiert er Sie über Nachrüstpflichten, zulässige Brennstoffe und umweltbewusstes Heizen. Dabei wird auch erklärt, warum bestimmte Materialien wie behandeltes Holz oder Zeitungspapier nicht verbrannt werden dürfen.
Tipp: Eine rechtzeitige Prüfung durch den Schornsteinfeger kann unnötige Kosten und Probleme vermeiden. Nutzen Sie erneuerbare Energien sicher und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben!
Kaminkehrer Baur - Energieberatung/Blower Door Messung
Blower-Door-Messung: Luftdichtheit als Qualitätsmerkmal
Warum ist eine Blower-Door-Messung wichtig?
Eine luftdichte Gebäudehülle ist entscheidend für Energieeffizienz und Wohnkomfort. Die Blower-Door-Messung stellt sicher, dass Ihr Gebäude optimal gedämmt ist und keine unkontrollierten Luftströme entstehen. Vorteile:
- Energieeinsparung durch Vermeidung von Wärmeverlusten.
- Schutz vor Bauschäden durch unkontrollierte Luftströmungen und Tauwasserbildung.
- Verbesserte Luftqualität – frische Luft kommt durch Lüftungsanlagen oder Fensterlüftung und nicht durch undichte Fugen.
- Steigerung des Wohnkomforts durch Vermeidung von Zugluft.
Wie funktioniert eine Blower-Door-Messung?
Während der Blower-Door-Messung wird ein spezieller Ventilator in eine Türöffnung eingesetzt, um den Luftaustausch im Gebäude zu messen. So können Leckagen aufgespürt und gezielt abgedichtet werden.
Falls Sie eine Blower-Door-Messung für einen KfW-Nachweis oder als Qualitätskontrolle benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Preise auf Anfrage!
Kaminkehrer Baur - Energieeinsparung und Energieausweis
Energieeinsparung und Energieausweis: Wichtige Informationen
Ihr Experte für Energieeinsparung und Energieausweise
Eine kostenlose Vorab-Analyse Ihres Gebäudes können Sie unter folgendem Link durchführen: My-Kaminkehrer.de.
Vertrauen Sie bei der Erstellung Ihres Energieausweises Ihrem persönlichen Kaminkehrer:
- Kompetente und neutrale Beratung in Umwelt- und Energiefragen.
- Langjährige Erfahrung mit Ihrem Gebäude.
- Fachkundige Unterstützung in Bau-, Heizungs- und Brandschutzfragen.
- Rechtlich zugelassene und qualifizierte Gebäudeenergieberater für Wohngebäude.
- Praktische Modernisierungstipps sowie Unterstützung bei Sanierungsfragen.
- Schnelle Erreichbarkeit und zuverlässiger Service.
Informationen rund um den Energieausweis
Der Energieausweis für Wohngebäude ist Pflicht!
Verbrauchsausweis
(Energieausweis auf Basis von Verbrauchswerten)
- Grundlage: Heizkostenabrechnungen von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren.
- Der ermittelte Verbrauchskennwert ist vom Nutzerverhalten abhängig.
- Wird als Energieverbrauchskennwert im Bandtacho eingetragen.
- Kann als Basis für Sanierungskonzepte genutzt werden.
- Anwendbar nur für Bestandsgebäude.
Bedarfsausweis
(Energieausweis auf Basis von Bedarfsberechnungen)
- Ermittelt den Normverbrauch (Primärenergiebedarf in kWh/m²a).
- Zeigt an, ob hoher oder niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist.
- Berücksichtigt:
- Dämmstandard
- Anlagentechnik
- Umwandlungsverluste
- Sonneneinstrahlung
- und weitere Faktoren.
- Anwendbar für Neubauten und Bestandsgebäude.
Preise auf Anfrage!
Kaminkehrer Baur - Feuerbeschau/Brandschau
Feuerbeschau / Brandschau: Ablauf und Kosten
Die Feuerbeschau dient der Überprüfung von Gebäuden auf Brandschutzmaßnahmen und richtet sich nach dem Auftraggeber (Privatpersonen, Firmen oder Kommunen).
Ablauf der Feuerbeschau
- Außensichtung
- Gebäudehöhe und -klasse
- Art der Nutzung (z. B. Wohnhaus, Gewerbe)
- Lage der öffentlichen Verkehrswege
- Fluchtwege (Notausstiege, Notleitern, Feuerwehrzufahrt)
- Erkennbarkeit von Dachgeschossausbauten und Fenstern
- Beschilderung und Einspeisung der Außenanlage
- Innenprüfung
- Ebene für Ebene von oben nach unten (oder umgekehrt)
- Kontrolle von Treppenräumen (Rettungswegen)
- Gewerbliche Bereiche
- Brandmelde- und Sprinklerzentralen (BMZ/SPZ)
- Entrauchungsmöglichkeiten
- Aushänge und Hinweise beachten
- Besonderheiten wie Denkmalschutz berücksichtigen
- Mängelerfassung
- Präzise Dokumentation der Mängel
- Keine Detektivarbeit: nur bei berechtigten Zweifeln Mängel unterstellen
- Prinzip der Unschuldsvermutung beachten
Kosten der Feuerbeschau
Die Gebühren hängen vom Aufwand, der Art der Mängelaufzeichnungen und der Nachbearbeitung ab. Übliche Kosten starten bei 75 € pro Stunde, zzgl. Auslagen und Steuern.
Tipp: Eine frühzeitige Vorbereitung auf die Brandschau hilft, mögliche Mängel und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Kaminkehrer Baur - Feuerstättenbescheid
Feuerstättenbescheid: Warum ist er wichtig?
Mit der Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurden Haus- und Wohnungseigentümer stärker in die Verantwortung genommen. Seit dem 01.01.2013 wird der Bezirksschornsteinfegermeister als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bezeichnet.
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Der für Ihr Grundstück zuständige Bezirksschornsteinfeger bleibt weiterhin für die Sicherheit Ihrer Feuerungs- und Abgasanlagen verantwortlich. Zu seinen zentralen Aufgaben zählen:
- Abnahmen nach Baurecht
- Feuerstättenschau
- Kehrbuchführung
Ihre Wahlmöglichkeiten seit 2013
Eigentümer haben zwei Optionen, wie sie die notwendigen Arbeiten ausführen lassen können:
Option 1: Beauftragung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers
Vorteile:
- Keine Formalitäten
- Sichere Terminplanung
- Alle Leistungen aus einer Hand
Option 2: Beauftragung eines anderen registrierten Kaminkehrerfachbetriebs
Hinweis: Bei dieser Wahl müssen Sie die fristgerechte Vorlage eines Nachweises (Formblatt) beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger sicherstellen. Versäumnisse können kostenpflichtige Zweitbescheide und zusätzliche Verwaltungsmaßnahmen (z. B. durch das Landratsamt) nach sich ziehen.
Ein Feuerstättenbescheid gewährleistet nicht nur die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen, sondern schützt auch vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen.
Kaminkehrer Baur - Feuerstättenschau
Feuerstättenschau: Das Wichtigste im Überblick
Die Feuerstättenschau sorgt für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden, indem Feuerungsanlagen (z. B. Kamine, Öfen) auf Betriebs- und Brandsicherheit geprüft werden. Selbst kleine Baufehler oder Verschleißerscheinungen können gefährliche Brände auslösen – daher ist eine regelmäßige Kontrolle unverzichtbar.
Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?
Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerstättenschau zweimal innerhalb von sieben Jahren durch (ca. alle 3,5 Jahre). Zwischen den beiden Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen.
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser enthält eine Übersicht der durchzuführenden Reinigungs-, Prüf- und Messarbeiten sowie deren Termine.
Kostenbeispiel für die Feuerstättenschau
Die Abrechnung erfolgt nach der Bundesgebührenordnung (Stand 01/2021). Hier ein Beispiel für ein Einfamilienhaus:
- Grundwert je Gebäude: 11,7 AW
- Kamin (10 m Länge): 10 AW
- Zuschlag je Feuerstätte (z. B. Heizung und Ofen): 12 AW
- Messung der Brennstofffeuchte: 6 AW
- Ausstellung des Feuerstättenbescheids: 10 AW
Gesamtkosten: 49,7 AW x 1,20 € (pro AW) = 59,64 € (zzgl. MwSt.)
Gebührenpflichtige Leistungen
Die Feuerstättenschau umfasst:
- Sichtprüfung der Feuerstätten und Abgasanlagen
- Ausstellung eines neuen Feuerstättenbescheids
- Feuchtemessung bei Festbrennstoffen (z. B. Holz)
- Prüfung der Brennstoffeignung
- Kontrolle der Heizung nach den Vorgaben der EnEV und der 1. BImSchV
Wichtig: Privatrechtliche Kehrarbeiten sind nicht Teil der Feuerstättenschau und müssen separat nachgewiesen werden.
Tipp: Halten Sie die Nachweispflichten fristgerecht ein, um zusätzliche Kosten oder behördliche Maßnahmen zu vermeiden.
Kaminkehrer Baur - Hydraulischer Abgleich – Effiziente Heizungsoptimierung für geringere Energiekosten
Hydraulischer Abgleich – Effiziente Heizungsoptimierung für geringere Energiekosten
Die Optimierung Ihrer Heizungsanlage ist sowohl ökologisch notwendig als auch ökonomisch sinnvoll. Besonders nach einem Heizungstausch, einer Gebäudesanierung oder beim Neubau sollte ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, um Energieverluste zu vermeiden.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Heizenergie optimal verteilt wird. Jedes Heizkörperventil wird so eingestellt, dass der richtige Wasserdurchfluss gewährleistet ist. Dadurch werden Überhitzung und Energieverschwendung vermieden.
Beispiel für Einsparungen durch Optimierung
Ein optimiertes Heizsystem kann den Energieverbrauch deutlich senken:
- Vor der Optimierung: 220 m² Wohnfläche, Gasverbrauch: 1.600 m³/Jahr
- Nach der Optimierung: Gasverbrauch reduziert auf 1.300 m³/Jahr
- Einsparung: Rund 180 € jährlich (bei 0,60 €/m³ Gas)
Die Einsparpotenziale sind besonders in modernen oder wärmegedämmten Gebäuden hoch – oft über 20 % des Energieverbrauchs.
Optimierungsmaßnahmen
- Einstellung der Thermostatventile
- Anpassung der Heizungsregelung:
- Heizkurve möglichst flach einstellen (z. B. 1,2–1,6 bei Heizkörperheizungen).
- Parallelverschiebung nur bei Bedarf anpassen (+1 K bis +5 K).
Warum ist die Optimierung wichtig?
Alte oder nicht abgestimmte Heizungsanlagen arbeiten oft ineffizient:
- Verluste durch hohe Vorlauftemperaturen: Ähnlich wie bei einem Auto, das ständig Vollgas fährt, während die Bremse betätigt wird.
- Verschwendungspotenzial reduzieren: Optimal abgestimmte Systeme vermeiden unnötigen Energieüberschuss.
Hydraulischer Abgleich bei älteren Gebäuden
In Deutschland wurden 92 % der Wohnflächen vor 1995 errichtet. Diese Gebäude verbrauchen 97 % der Energie für Heizungszwecke. Eine Heizungsoptimierung kann hier enorme Einsparungen erzielen – vor allem im Zuge von Sanierungen wie:
- Fensteraustausch
- Dachdämmung
- Außendämmung
Kosten und Amortisation
Ein hydraulischer Abgleich und die Anpassung der Heizungsregelung sind vergleichsweise kostengünstig und amortisieren sich durch die Energieeinsparungen innerhalb weniger Jahre.
Fazit
Der hydraulische Abgleich ist eine einfache, aber effektive Maßnahme zur Reduzierung von Heizkosten und Energieverbrauch. Mit geringem Aufwand können Sie Ihren CO₂-Fußabdruck verkleinern und gleichzeitig die Effizienz Ihrer Heizungsanlage steigern.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten und nutzen Sie Softwarelösungen, um Ihre Heizung optimal einzustellen.
Kaminkehrer Baur - Rund um´s Holzheizen
Warum braucht jede Feuerstätte Verbrennungsluft?
Jede Feuerstätte benötigt ausreichend Verbrennungsluft, unabhängig davon, ob sie mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. Besonders in modernen Neu- und Altbauten erfreuen sich Holzfeuerstätten, Kachelöfen und Kaminöfen zunehmender Beliebtheit.
Doch Vorsicht: Eingebaute Ventilatoren in Dunstabzugshauben können einen höheren Unterdruck erzeugen als der Kamin, wodurch hochgiftige Abgase in den Wohnraum gelangen können!
Aufstellen von Feuerstätten: Was ist zu beachten?
Damit eine sichere Nutzung gewährleistet ist, gelten folgende Grundregeln:
- Die Feuerstätte muss ein CE- oder Ü-Zeichen besitzen.
- Die Einbauanleitung des Herstellers ist zwingend zu beachten.
- Es gelten die Vorschriften der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung).
- Sicherstellung einer ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr (Absprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger erforderlich).
- Berücksichtigung von lufttechnischen Anlagen innerhalb der Nutzungseinheit.
- Verwendung geeigneter Brennstoffe laut Installations- und Bedienungsanleitung.
- Ausschließlich trockenes Holz verwenden (Restfeuchte unter 30%, entspricht 23% Wassergehalt).
- Optimale Holzstückgröße: Rundlinge aufspalten, da gespaltenes Holz besser trocknet und verbrennt.
- Brennstoffe nicht überlagern, keine Müllstoffe oder Abfälle verbrennen.
Richtiges Anheizen von Holzfeuerstätten
- Die Leistung von Feuerstätten ohne Wärmespeicher wird über die Brennstoffmenge reguliert.
- Nur so viel Brennstoff auflegen, wie tatsächlich benötigt wird.
- Fehler vermeiden: Wer bei vollem Feuerraum die Luftzufuhr drosselt, riskiert einen emissionsreichen Schwelbrand, Rauchgase und Geruchsbelästigungen.
Voraussetzungen für eine sichere Feuerstätte
- Feuerstätte muss in gutem bis sehr gutem Zustand sein.
- Kontrolle von Rost (falls vorhanden), Dichtungen, Glasscheibe sowie Verriegelungen und Verschlüsse.
- Vorhandensein von Primär- und Sekundärluftführung prüfen.
Messung nach VDI 4207 Blatt 2: Vorgaben und Kosten
Allgemeine Bedingungen für die Messung:
- Außentemperatur zwischen -10°C und 15°C.
- Keine Beeinflussung der Messung durch starke Windverhältnisse.
- Prüfung erfolgt mit Scheitholz (vorzugsweise Buche, rindenfrei!).
- Holzfeuchte zwischen 14% und 24%.
- Kein Rundholz, Halbrundholz oder mechanisch bearbeitetes Holz verwenden.
- Brennstoffgröße muss der Bedienungsanleitung und Feuerraumgröße entsprechen.
Besonderheiten bei mehreren Feuerstätten am Kamin:
- Spezielle Vorschriften beachten.
- Vorab-Inspektion im kalten Zustand ratsam.
Kosten einer Messung nach VDI 4207 Blatt 2:
- Grundpreis ohne Messprotokoll: 446,25 € (inkl. MwSt).
- Prüf- und Messprotokoll: 150 €.
- Fahrpauschale ab 30 km: 30 € pro angefangene 30 km.
- Möglicherweise sind mehrere Ortstermine erforderlich.
Fazit
Eine sichere und effiziente Nutzung von Feuerstätten erfordert nicht nur die Beachtung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch das richtige Handling von Brennstoffen und Luftzufuhr. Achten Sie auf eine fachgerechte Installation und lassen Sie regelmäßig Prüfungen durchführen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.