Grundwert je Gebäude:

 

Der Grundwert je Gebäude ist der Teil  der Arbeitsleistung des Kaminkehrers, der unabhängig von der Anzahl der Feuerstätten und Kamine anfällt und allgemeine Vorgabezeiten je Gebäude wie beispielsweise Wege von Gebäude zu Gebäude, Wege im Gebäude, Anmelden, Arbeitsplanung und Rüstzeiten erfasst.

 

Bei jedem Arbeitsgang je Gebäude wird ein Grundwert erhoben.

 

Es werden keine zwei oder mehrere Grundwerte pro Arbeitsgang erhoben.

 

Grundwert

Arbeitswert

Anwendung des Grundwertes

GS

9,2

Bei Kehrarbeiten

 

Bei Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilender Abgasanlage

 

Bei der Zusammenlegung von Tätigkeiten wie Überprüfungen von Abgasanlagen und Abgaswegeüberprüfung an Feuerstätten mit gasförmigen Brennstoffen einschließlich der Feuerstättenschau

GP

3,5

Bei Emissionsmessungen

 

Bei Abgaswegeüberprüfungen

 

Bei alleiniger Feuerstättenschau wenn keine gleichzeitige Kehrarbeit an Kaminen durchgeführt werden

12,5

Bei der Zusammenlegung von Tätigkeiten wie Überprüfung von Abgaswegen an Feuerstätten für flüssige Brennstoffe

GK

18,9

Bei der Zusammenlegung von Tätigkeiten wie Überprüfung von Abgaswegen an Feuerstätten für flüssige Brennstoffe mit Kehrarbeiten an einem Arbeitsgang

 

 

Fahrtpauschale

 

Die anteilige Fahrtpauschale für jeden notwendigen Arbeitsgang je Nutzungseinheit beträgt in Bayern 8,2 AW.

 

Definition „Nutzungseinheit“:

Gebäude oder Teile eines Gebäudes, der selbstständig nutzbar ist und einen eigenen Zugang hat ( z.B. Wohnung).

 

Mit der Fahrtpauschale wird nicht der Weg zwischen den einzelnen Nutzungseinheiten vergütet, sondern der gesamte Aufwand, der mit dem Erreichen des Gebäudes zusammenhängt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es handelt sich um einen Durchschnittswert, der aus der Jahreskilometerleistung des Geschäfts KFZ abgeleitet wird.

 

Von der Grundkonzeption ist immer dann eine Fahrtpauschale gerechtfertigt, wenn der Kaminkehrer Arbeiten in den selbstständigen nutzbaren und über einen eigenen Zugang verfügenden Gebäudeteil durchführen muss.

 

Grundsätzlich

Somit sind auch Nutzungseinheiten ohne Feuerstätten gemeint, in denen der Kaminkehrer muss um ordnungsgemäße Arbeit leisten zu können.